Geruchsdifferenzierung - Suche nach kleinen Objekten
Die Nasenarbeit ist eines der schönsten Sachen, die wir mit unseren Hunden machen können. Hierbei darf der Hund sein Super-Sinnesorgan Nase einsetzen. Und Nasenarbeit macht den Hund glücklich.
Von der absolut artgerechten Arbeit mal abgesehen macht es auch unheimlich viel Spaß.
Bei der Suche nach kleinen Objekten lernt der Hund ein bestimmtes Objekt in verschiedenen Bereichen zu suchen, zu finden und ruhig anzuzeigen.
Hier einige Fakten über die Nase:
- Menschen verfügen über rund 5 Millionen Riechzellen
- Hunde verfügen, je nach Größe und Rasse, von ca. 120 Millionen bis 300 Millionen Riechzellen
- Das Riechhirn eines Hundes umfasst in etwa 10% des gesamten Hundegehirns
- Das Riechhiern des Menschen nur etwa 1% des gesamten Hirns
- Hunde können stereo riechen, der Hund kann die Nasenöffnungen einzeln und unabhängig voneinander benutzen
- Die Riechschleimhaut des Hundes ist ca. 150 - 200 cm² groß
- Die Riechschleimhaut des Menschen ca. 5 cm²
Dieses Training / diese Arbeit können fast alle Hunde machen.
- Junge, erwachsene und alte Hunde
- Nervöse Hunde
- Unsichere Hunde
- Bewegungseingeschränkte Hunde
Dauer: Der Kurs geht über 6 Trainingsstunden
Kosten für den Kurs pro Mensch mit Hund: 120 Euro
Wann: Grundkurs Sonntags, Auf Anfrage
Bei Interesse, bitte bei mir melden
Danach: Offene Gruppenstunde - Nasenarbeit für alle, die den 6-wöchigen Kurs "Suche nach kleinen Objekten" durchlaufen haben.
Nach dem Kurs hat man die Möglichkeit in die offene Gruppenstunde zu gehen.
Alle 14 Tage freitags von 15 - 16 Uhr
Hier können alle Fortgeschrittenen die Nasenarbeit weiter trainieren. Wir werden an vielen verschiedenen Suchfeldern trainieren und somit auch die Schwierigkeitsgrade erhöhen. Denn unsere Hunde sind wahre Meister darin Ihre Nase einzusetzen, denn was Hunde riechen können, können wir Menschen uns nicht vorstellen :)
Kosten pro Trainingsstunde = 20 Euro
Andrea Rödler - Gundernhäuser Str. 33 - 64354 Reinheim - Tel 016093883099
Hundetrainer mit Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 8f TSchG